Der Monat Rajab

Alles Lob gebührt Allāh, Der sagt (ungefähre Bedeutung): Und dein Herr erschafft, was Er will, und erwählt. …“ (28:68). Das Attribut des Wählens oder Auswählens ist bezeichnend für Seine Herrschaft und Einheit und für die Perfektion Seiner Weisheit, Seines Wissens und Seines Macht.

Ein Aspekt Seines Wählens und Bevorzugens ist die Tatsache, dass er einige Tage und Monate auserwählt und ihnen Vorzug gegenüber anderen eingeräumt hat. Von den Monaten hat Allāh vier auserwählt, die Er geheiligt hat, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):Gewiss, die Anzahl der Monate bei Allāh ist zwölf Monate (im Jahr), im Buch Allāhs (festgelegt) am Tag, da Er die Himmel und die Erde schuf. Davon sind vier geschützt, Das ist die richtige Religion. So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. …“ (9:36).

Diese Monate werden entsprechend den Bewegungen des Mondes kalkuliert, nicht nach denen der Sonne, wie es die Kuffār tun. Die heiligen Monate werden im Qur’ān nicht namentlich genannt, sondern nur allgemein erwähnt. Ihre Namen werden durch die Sunnah überliefert: Es wurde von Abu Bakrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in seiner Abschiedsrede sagte: „Wahrlich, die Zeit ist wiedergekehrt wie am Tage, an dem Allāh die Himmel und die Erde erschaffen hat: Das Jahr hat zwölf Monate, von denen vier geheiligt sind. Drei davon folgen aufeinander, und zwar: Dhu-l-Qa`da, Dhu-l-Hijjah und Muharram. Außerdem Radjab-Mudar, der zwischen Jumāda und Scha`bān ist.“ (al-Bukhāri #1741 in Kitāb al-Hajj, al-Khutbah Ayām Mina; Muslim #1679 in Kitāb al-Qisāmah Bāb Tahrīm al-Dimā`).

Er wurde Rajab-Mudar genannt, weil (der Stamm der) Mudar nichts an seiner Zeiteinteilung änderten, wie es die anderen Araber taten, die die Monate zu ändern pflegten und ihre Reihenfolge änderten, wenn sie sich im Kriegszustand befanden. Dies war das in der folgenden Āyah genannte Verschieben (ungefähre Bedeutung): Das Verschieben eines (heiligen) Monats ist nur eine Mehrung des Unglaubens. Damit werden diejenigen, die ungläubig sind, in die Irre geführt; sie erklären ihn in einem Jahr für ungeschützt und in einem (anderen) Jahr für geschützt, um der Anzahl dessen gleichzukommen, was Allāh für geschützt erklärt hat; so erklären sie für ungeschützt, was Allāh für geschützt erklärt hat. …“ (9:37).

Es wurde auch gesagt, dass der Grund, warum er den Mudar zugerechnet wurde, der war, dass sie ihn ehrten und sehr respektierten.

Der Grund, warum er so genannt wird

Ibn Fāris sagte in Mu`jam Maqāyīs al-Lughah (S. 445): „Die Buchstaben Rā, Jīm, und Bā bilden eine Wurzel, die etwas bezeichnet, was eine Sache mit etwas anderem unterstützt und stärkt. … Daher bedeutet der Ausdruck „Rajabtu-l-Schay“, dass ich ihn verehre. … Er wurde Rajab genannt, weil sie ihn zu ehren pflegten und er wird auch in der Scharī`ah geehrt.

Die Leute der Jāhiliyyah pflegten den Rajab „Munassil al-Asinnah“ (derjenige, der die scharfen Spitzen der Waffen entfernt) zu nennen, denn es wurde berichtet, dass Abu Rajā’ al-`Atāridi sagte: „Wir nahmen einen Felsen und wenn wir einen besseren Felsen fanden, dann warfen wir den ersten beiseite und nahmen den anderen. Wenn wir keinen Felsen finden konnten, dann nahmen wir einen Haufen Dreck, molken ein Schaf darüber und vollzogen dann Tawāf darum herum. Wenn der Monat Rajab kam, sagten wir „Munassil al-Asinnah“ (derjenige, der die scharfen Spitzen der Waffen entfernt) und wir ließen keinen Speer oder Pfeil mit eiserner Spitze, ohne dass wir die Metallspitze entfernten und sie während des Monats Rajab beiseite legten.“ (al-Bukhāri).

Al-Bayhaqi sagte: „Die Leute der Jāhiliyyah pflegten diese heiligen Monate zu ehren, insbesondere den Monat Rajab, und sie pflegten in diesem Monat nicht zu kämpfen.“

Rajab ist ein heiliger Monat

Die heiligen Monate haben eine besondere Stellung, was auch für Rajab gilt, denn er ist einer der heiligen Monate. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allāhs, noch den Schutzmonat,…“ (5:2).

Das bedeutet: Verletzt nicht die Heiligkeit, die Allāh euch zu respektieren auferlegt und die Er euch zu verletzen verboten hat, denn dieses Verbot umfasst sowohl niedere Taten als auch niedere Ansichten. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. …“ (9:36), was sich auf die heiligen Monate bezieht. Das hier als „in ihnen“ übersetzte Pronomen bezieht sich diese vier heiligen Monate, wie vom Imām der Mufassirīn, ibn Jarīr al-Tabari (möge Allāh ihm barmherzig sein) gesagt wurde.

Wir sollten daher der Heiligkeit dieser vier Monate unsere Aufmerksamkeit widmen, denn Allāh hat sie zu einem besonderen Rang auserwählt und Er hat es uns verboten, Sünden zu begehen, aus Respekt ihnen gegenüber und weil Sünden zu diesen Zeiten aufgrund der Heiligkeit schlimmer sind. Daher hat Allāh es uns in der oben genannten Āyah verboten, uns selbst Unrecht zu tun, obwohl dies – d. h. sich selbst Unrecht zu tun, was das Begehen von Sünden mit einschließt – während aller Monate im Jahr verboten ist.

Der Kampf während der heiligen Monate

Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):Sie fragen dich nach dem Schutzmonat, danach, in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist schwerwiegend. …“ (2:217).

Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass das Verbot des Kämpfens in den heiligen Monaten durch die folgende Āyah aufgehoben wurde (ungefähre Bedeutung):Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener (Muschrikūn), wo immer ihr sie findet, …“ (9:5) und durch weitere Āyāt und Berichte, die von allgemeiner Anwendung sind, und die den Befehl, sie zu bekämpfen, beinhalten.

Andere sagen: „Es ist nicht erlaubt, das Kämpfen während der heiligen Monate zu beginnen, doch es ist erlaubt, den Kampf fortzusetzen und zu beenden, wenn er zu einer anderen Zeit anfing. Der Kampf des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) gegen die Leute von Tā’if wird auf diese Art interpretiert, denn er hatte bei Hunayn in Schawwāl begonnen.

Das oben Stehende trifft nicht auf Selbstverteidigung zu. Wenn der Feind ein muslimisches Land angreift, ist es für dessen Bewohner eine Pflicht, sich zu verteidigen, ob dies nun während eines heiligen Monats geschieht oder nicht.

Al-`Atīrah (eine Art des Opfertieres)

Zur Zeit der Jāhiliyyah pflegten die Araber während des Rajab ein Opfertier als gottesdienstliche Handlung für ihre Götter zu schlachten.

Als der Islam kam und lehrte, dass ein Opfer nur für Allāh allein dargebracht werden darf, wurde diese Tat der Jāhiliyyah abgeschafft. Die Fuqaha’ waren unterschiedlicher Meinung hinsichtlich der Regeln für das Opfern während des Rajab. Die Mehrheit der Hanafis, Mālikis und Hanbalis sagten, dass das Opfer al-`Atīrah aufgehoben wurde. Ihr Beweis war der Hadīth: „Es gibt kein Fir` und kein `Atīrah“, verzeichnet bei al-Bukhāri und Muslim von Abu Hurayrah.

Die Schāfi`is sagten, dass al-`Atīrah nicht aufgehoben wurde und sie betrachteten es als mustahabb (empfohlen). Dies war auch die Ansicht von ibn Sirīn.

Ibn Hajar sagte: „Dies wird durch den Hadīth bei Abu Dawūd, al-Nasā’i und ibn Mājah unterstützt, welcher von al-Hākim und ibn al-Mundhir als sahīh klassifiziert wurde. Von Nubayschah, der sagte: „Ein Mann rief dem Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu: `Wir pflegten während der Jāhiliyyah im Rajab al-`Atīrah zu opfern. Was befiehlst du uns zu tun?` Er sagte: `Bringt Opfer dar, egal welcher Monat ist…`“

Ibn Hajar sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) schaffte dieses Prinzip nicht ab, doch er verwarf die Vorstellung, dass dieses Opfer speziell im Rajab dargebracht werden sollte.“

Das Fasten im Rajab

Es gibt keinen sahīh Bericht vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) oder von den Sahābah, um zu beweisen, dass es irgendeinen Vorzug beim Fasten im Rajab gibt.

Das im Rajab empfohlene Fasten ist das gleiche empfohlene Fasten wie auch in anderen Monaten, nämlich montags und donnerstags sowie die drei Tage al-Bīd, an wechselnden Tagen und Sirar al-Schahr. Einige Gelehrte sagten, dass sich Sirar al-Schahr auf den Beginn des Monats bezieht, andere sagten, dass es sich auf die Mitte oder das Ende des Monats bezieht. `Umar (möge Allāh ihm barmherzig sein) pflegte das Fasten im Rajab zu verbieten, da es der Zeit der Jāhiliyyah ähnelt. Es wurde überliefert, dass Kharaschah ibn al-Harr sagte: „Ich sah `Umar auf die Hände derjenigen schlagen, die im Rajab fasteten, bis sie sie nach etwas zu Essen ausstreckten, und er sagte, dass dies ein Monat ist, der in der Jāhiliyyah verehrt wurde.“ (al-Irwā` #957, al-Albāni sagte, dass er sahīh sei.)

Imām ibn al-Qayyim sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) fastete niemals drei aufeinanderfolgende Monate (d. h. Rajab, Scha`bān und Ramadān) wie manche Leute es tun und er fastete niemals den Rajab noch ermutigte er die Leute dazu, diesen Monat zu fasten.“

Al-Hāfiz ibn Hajar sagte in Tabayyun al-’Ajab bimā wurida fi Fadl Rajab: „Es wurde kein sahīh Hadīth, der als Beweis verwendet werden könnte, über die Vorzüge des Monats Rajab überliefert oder über das Fasten in diesem Monat oder über das Fasten eines bestimmten Teils davon oder über Qiyām al-Layl speziell in diesem Monat. Imām Abu Ismā`īl al-Harawi al-Hāfiz hat dies bereits vor mir ausgesagt und es wurde auch von anderen überliefert.

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah heißt es: „Hinsichtlich des Fastens speziell im Rajab ist uns keine Basis in der Scharī`ah für eine solche Handlung bekannt.“

`Umrah im Rajab

Die Ahādīth zeigen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) während des Rajab keine `Umrah vollzog. So wurde berichtet, dass Mujāhid sagte: „`Urwah ibn al-Zubayr und ich betraten die Moschee und dort saß `Abd-Allāh ibn `Umar neben `Ā’ischahs (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) Raum. Er wurde gefragt: `Wie oft vollzog der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die `Umrah?` Er antwortete: `Vier Mal und einmal davon im Rajab.` Wir wollten nicht mit ihm diskutieren. Wir konnten `Ā’ischah Umm al-Mu’minīn in ihrem Raum ihre Zähne putzen hören (d. h. das Geräusch des Miswāk). `Urwah sagte: `Oh Mutter der Gläubigen, hast du nicht gehört, was Abu `Abd al-Rahmān sagt?` Sie fragte: `Was sagt er?` Er antwortete: `Er sagt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) vier Mal die `Umrah vollzog, einmal davon im Rajab.` Sie sagte: `Möge Allāh Abu `Abd al-Rahmān barmherzig sein. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) vollzog niemals `Umrah, sodass er es bezeugte (d. h. dass er mit ihm anwesend war), und er vollzog niemals die `Umrah während des Monats Rajab.`“ (einstimmig angenommen).

Es wurde von Muslim berichtet, dass ibn `Umar dies hörte und weder Ja noch Nein sagte. Al-Nawawi sagte: „Die Tatsache, dass ibn `Umar still blieb, als `Ā’ischah das, was er sagte, verneinte, weist darauf hin, dass er durcheinander war oder etwas vergessen hatte oder sich unsicher war. Daher ist es eine erfundene Bid`ah, den Rajab für die Verrichtung der `Umrah auszuwählen und zu glauben, dass sie im Rajab einen besonderen Vorzug habe. Nichts wurde in dieser Hinsicht überliefert, zusätzlich zu der Tatsache, dass vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) nicht überliefert wurde, dass er überhaupt die `Umrah im Rajab vollzog.“

Scheikh `Ali ibn Ibrāhīm al-`Attār (verstorben 724 n. H.) sagte: „Eines der Dinge, die ich über die Bewohner von Makkah – möge Allāh ihre Ehre erhöhen – hörte, ist, dass sie `Umrah oft im Rajab vollziehen. Das ist etwas, für das es keine Basis gibt, und alles, was ich weiß, ist das, was in dem Hadīth berichtet wurde, in dem der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „`Umrah im Ramadān entspricht der Hajj.“

Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in seinen Fatāwa: „Was das Auswählen einiger Tage des Rajab für irgendwelche Arten der guten Taten anbelangt, für Ziyārah (den Besuch des Hauses von Allāh, der Ka`bah) oder sonst etwas, so gibt es keine Basis dafür. Imām Abu Schāmah sagte in seinem Buch al-Bida` wa-l-Hawādith: Handlungen der Anbetung für Zeiten festsetzen, die nicht durch die Scharī`ah bestimmt wurden, ist falsch. Keine Zeit ist als besser zu betrachten als andere Zeiten außer in Fällen, in denen die Scharī`ah einer bestimmten Handlung zu einer bestimmten Zeit Priorität einräumt oder bestätigt, dass eine gute Tat zu dieser Zeit besser ist als gute Taten zu anderen Zeiten. Daher verurteilten die Gelehrten die Praxis des Auswählens des Rajab für häufige `Umrah.“

Doch wenn jemand während des Rajab zur `Umrah geht, ohne daran zu glauben, dass dies einen besonderen Vorzug hat, und weil es nur eine Fügung ist, dass er gerade zu dieser Zeit die Möglichkeit hat, die `Umrah zu vollziehen, dann ist nichts Falsches daran.

Bid`ah und Neuerungen im Monat Rajab

Eine Neuerung in der Religion ist eine ernste Angelegenheit, die dem Buche Allāhs und der Sunnah entgegensteht. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) starb erst, als die Religion vollkommen war. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden… “ (5:3).

Es wurde berichtet, dass `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer etwas Neues in dieser unserer Angelegenheit einführt, was nicht Teil davon ist, der wird zurückgewiesen werden.“ (übereinstimmend angenommen).

Gemäß einem Bericht bei Muslim heißt es: „Wer auch immer etwas tut, was nicht zu dieser unserer Angelegenheit gehört, wird zurückgewiesen werden.“

Einige Leute habe eine ganze Anzahl an Praktiken im Rajab erfunden, wie z. B. die folgenden:

  • Salāt al-Raghā’ib: Dieses Gebet hat sich nach den ersten und besten Jahrhunderten weit verbreitet, insbesondere im 4. Jahrhundert n. H. Einige Lügner erfanden dieses Gebet, welches in der ersten Nacht des Rajab verrichtet wird. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Salāt al-Raghā’ib ist eine Bid`ah gemäß dem Konsens der Gelehrten der Religion, wie z. B. Mālik, al-Schāfa`i, Abu Hanīfah, al-Thauri, al-`Ūzā’i, al-Layth und anderen. Der Hadīth, der darüber berichtet wurde, ist eine Lüge gemäß dem Konsens der Gelehrten, die Wissen über die Hadīthwissenschaft besitzen.“

  • Es wurde berichtet, dass bedeutende Ereignisse im Monat Rajab stattfanden, doch keiner dieser Berichte ist wahr. Es wurde berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in der ersten Nacht des Rajab geboren wurde und dass er seine Mission am 25. oder 27. dieses Monats erhielt. Nichts davon ist korrekt. Es wurde mit einem Isnād überliefert, der nicht sahīh ist, dass die Nachtreise des Propheten (al-Isrā’) am 27. Rajab stattfand. Das wurde von Ibrāhīm al-Harbi und anderen verneint. Eine der Innovationen dieses Monats ist die Rezitation der Geschichte der Mi`rāj und Feierlichkeiten, um sich am 27. Rajab daran zu erinnern, oder diese Nacht auszuwählen, um zusätzliche Handlungen der Anbetung zu verrichten, wie z. B. Qiyām al-Layl oder das Fasten am Tage oder sich zu treffen und zu feiern. Einige Feiern werden von harām Dingen wie dem Vermischen von Männern und Frauen, Gesang und Musik begleitet, was alles schon nicht zu den zwei `Id-Festen, die im Islam vorgeschrieben sind, erlaubt ist – was also soll erst mit erfundenen Festen sein? Außerdem gibt es keinen Beweis, dass Isrā’ und Mi`rāj an diesem Datum stattfanden. Selbst wenn es bewiesen wäre, wäre das keine Entschuldigung für das Veranstalten von Festen anlässlich dieser Daten, denn nichts in dieser Art wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) oder von seinen Gefährten (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) oder von irgendeinem der Salaf (der früheren Generationen) dieser Ummah berichtet. Wenn es etwas Gutes wäre, dann hätten sie es vor uns getan. Möge Allāh uns helfen.

  • Salāt Umm Dawūd nach der Hälfte des Rajab.

  • Du`ā’, die speziell im Rajab rezitiert werden, sind samt und sonders Erfindungen und Neuerungen.

  • Das Besuchen von Gräbern nur im Rajab ist eine Bid`ah, denn Gräber sollten das ganze Jahr über besucht werden.

Wir bitten Allāh darum, uns zu jenen gehören zu lassen, die das verehren, was Er geheiligt hat, und die sich an die Sunnah des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) halten, äußerlich wie auch innerlich, denn Er ist der Eine, Den wir bitten sollten und Der fähig ist, alles zu tun. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn von al-`Ālamīn – der Menschheit, den Jinn und allem, was existiert.

Islam Q&A

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