Hundehaltung im Islam. Ist das erlaubt?

 Frage:

Ich habe eine Frage über Hundehaltung. Darf man als Muslim einen Hund in der Wohnung halten?

Antwort:

Als Muslim sollte man keinen Hund im Haus halten. Ein Hund zu halten, ist einer der Gründe, weshalb die Engel eine Haus nicht betreten. Dies aufgrund der folgenden Hadithe:

Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf beiden) berichtete: "Ich hörte Abu Talha sagen,dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) Folgendes sagte:

»Die Engel betreten keine Wohnung, in der es einen Hund bzw. ein Bild und / oder eine Skulptur gibt." (Hadith sahih "autentisch" bei Bukhari, Nr. 3225)

Das währe jetzt aber nicht das einzige. Einen Hund ohne eines der Gründe zu halten, saugt jeden Tag einen Teil deine guten Taten ab. Das heißt deine Belohnungen "Hasanat" werden jeden Tag weniger so lange du einen Hund ohne Grund hast (nicht in der Wohnung nur fürs halten ohne grund kann auch in der Schäune oder im Bauernhof drausen sein und trozdem gehen die Hasanat weg) wie der Prophet in dem Hadith gesagt hat.

Abu Huraira (Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte:

"Wer einen Hund hält, dem werden sich täglich seine (guten) Taten um einen Teil verringern - ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Landwirtschaft und der Schafshütung gehalten wird."...

Abu Huraira berichtete ferner, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: "... ausgenommen davon ist der Hund, der zum Zwecke der Jagd und der Schafshütung gehalten wird." (Hadith sahih bei Buchari, Nr. 2322)

Meinungsverschiedenheiten:

Es ist hier zu erwähnen, dass die Gelehrten diesbezüglich unterschiedliche Meinungen haben und dass man einen Unterschied zwischen normalen Haushunden und Zweckhunden machen muss.

So sagen einige Gelehrte, dass diejenigen Hunde, die zur Haltung erlaubt sind (wie z.B. ein Jagdhund, Wachhund etc.) nicht das Betreten der Engel in einem Haus verhindern.

Zu dem Ḥadith, der von Bukhari und Muslim überliefert wurde "Die Engel betreten kein Haus, wo sich ein Hund oder Bild befindet", sagte Imam an-Nawawi im Sharh: "Die Gelehrten hatten unterschiedliche Meinungen darüber, ob die Engel eine Wohnung nur dann nicht betreten, wenn sich dort ein Hund befindet, den man nicht halten darf oder ob es allgemein bei allen Hunden der Fall ist; auch bei denen, die man halten darf, aus den Gründen, die erwähnt worden sind."

Ibn Hajar sagte: "Imam al-Khattabi und andere sagten, dass die Engel Häuser betreten können, in welchem sich Hunde befinden, welche zum Zweck der Jagd, Weide und für die Bewachung der Ernte gehalten werden." [Fath al-Bari]

Ebenfalls erwähnte Imam an-Nafrawi al-Maliki im Sharh zu ar-Risala von Ibn Abi Zayd, dass Imam al-Khattabi und al-Qaḍi ʿIyaḍ der Meinung waren, dass die Hunde, deren Besitz erlaubt sind, nicht das Betreten der Engel im Haus verhindern.

Die Meinung der Malikiyyah im allgemeinen ist übrigens, dass das Halten eines Zweckhundes (Wachhund, Jagdhund, Hütehund etc.) in der Wohnung vollkommen erlaubt ist und dass das Halten eines normalen Haushundes auch erlaubt ist, jedoch makrūh (also nicht ḥaram).

So wird in einer Erläuterung zu Murshid al-Muʿin von Ibn ʿashir al-Maliki folgendes gesagt: "Was das Halten eines Hundes in der Wohnung angeht, so ist es mubaḥ (erlaubt), wenn man eine Notwendigkeit dafür hat (z.B. Wachhund, Blindenhund, Jagdhund etc.) und es ist verpöhnt, wenn man keine wirkliche Notwendigkeit für den Hund hat (z.B. Haustier-Hund)." [The Guiding Helper, Fussnote: 2140]

Ebenso erwähnenswert ist die Überlieferung von Ibn Abi Zayd al-Qayrawani, welche in Sharḥ ar-Risala von an-Nafrawi zu finden ist, wo gesagt wird, dass al-Qayrawani einen Wachhund in seinem Haus hatte und als man sich darüber beschwerte sagte er: "Würde (Imam) Malik noch in unserer Zeit leben, so hätte er einen Löwen."

Zusammenfassung:

Die richtige Auffassung aus diesen Hadithen ist es, dass es nicht erlaubt ist, einen Haushund in der Wohnung ohne bestimmten Grund und notwendigen Zweck zu halten.

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