Zainab bint Dschahsch, die siebte Ehefrau des Propheten

 

„O du Gesandter Allahs, ich bin nicht eine, wie deine anderen Ehefrauen, denn jede von ihnen ist durch ihren Vater, Bruder oder einen ihrer Angehörigen mit dir geehelicht worden, außer mir, denn mich hat Allah durch die himmlische Offenbarung mit dir verehelicht.“[1]


Vorgeschichte

Zainab bint Dschahsch (auch Saynab bint Dschahsch), Allahs Wohlgefallen auf ihr, war eine Cousine des Gesandten Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm; ihr Vater Dschahsch war der Sohn des Riab, aus dem Stamme Banu ‘Abdul-Muttalib, Sohn des Haschim aus dem Stamme Quraisch, wobei zu vermerken ist, dass ‘Abdul-Muttalib der Großvater des Gesandten war. Zainab war somit aus edlem Hause, eine junge Frau von großer Schönheit, worauf sie sehr stolz war. Ihre Heirat mit Muhammad fand im fünften Jahr n.H., etwa ein Jahr nach der Heirat Muhammads mit Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr, statt. Diese Ehe mit Zainab bint Dschahsch ist in mehrfacher Hinsicht von großer Bedeutung, sowohl was das Urteil über den Charakter Muhammads betrifft, als auch in ihren Folgen für die Gesetzgebung der islamischen Gemeinschaft. Daher hat diese Ehe bei den Biographen, Historikern und Orientalisten ihren besonderen Niederschlag gefunden.


Heirat Sayds mit Zainab bint Dschahsch

Bevor Zainab bint Dschahsch in zweiter Ehe Muhammad heiratete, war sie die Frau seines Adoptivsohnes Sayd. Zunächst soll hier auf das Verhältnis Zainab zum Adoptivsohn des Gesandten eingegangen werden, um den Hintergrund der späteren Ehe mit dem Gesandten deutlich werden zu lassen. Sayd stammte aus dem Stamme Sayd Allat; sein Vater war Haritha ibn Sarahil ibn Ka’b und seine Mutter Sa’da bint Tha’laba aus dem Stamme Thai‘. Als Kind wurde er von dem Stamme al-Qain ibn Dschisr geraubt und auf einem arabischen Markt verkauft.[2]

Der Cousin Chadidschas, der ersten Ehefrau Muhammads, Hakim ibn Husam, kaufte ihn dort zusammen mit vielen anderen Jungen. Als Chadidscha ihren Cousin besuchte, bot er ihr an, sich einen dieser Jungen auszusuchen und als Diener zu sich zu nehmen. So kam Sayd in das Haus Muhammads, der an ihm Gefallen fand und seine Frau Chadidscha bat, ihm den Jungen zu schenken. Nach einem anderen Bericht von at-Tabariy kaufte Muhammad Sayd auf dem bekannten Markt von ‘Ukas, befreite ihn danach und adoptierte ihn anschließend. (ebenda) Der Vater Sayds, der auf die Suche nach seinem vermissten Sohn gegangen war, fand ihn schließlich im Hause des Gesandten und bat diesen, ihm seinen Sohn zurückzugeben. Muhammad antwortete ihm, dass sein Sohn frei und kein Sklave sei, so dass er für sich selber entscheiden solle, ob er zurückkehren oder bei ihm bleiben wolle. So wurde Sayd geholt und ihm die Frage seines Vaters vorgelegt. Sayd lehnte das Angebot seines Vaters mit den folgenden Worten ab und weigerte sich somit, mit ihm zu seinem Stamm und seinem Haus zurückzukehren: „Wahrlich, ich habe an diesem Manne (Muhammad) etwas Besonderes gefunden, und ich bin nicht der, der sich jemals von ihm trennt.“ Daraufhin ergriff Muhammad seine Hand, trat vor alle hin und sprach: „Ihr seid meine Zeugen, dass Sayd von nun an mein Sohn ist und mich beerben kann und (ich) durch ihn beerbt werden kann.“

Muhammad gab ihm auch seinen Namen, so dass er von diesem Tag an „Sayd ibn Muhammad“ hieß. Dies alles geschah noch vor der ersten Offenbarung an Muhammad. Nach dem Berufungserlebnis des Gesandten war Sayd der erste nach ‘Ali ibn Abi Talib, der den Islam annahm. (ebenda)

Später verheiratete Muhammad Sayd mit seiner eigenen Cousine Zainab bint Dschahsch. Unterstütz von ihrem Bruder ‘Abdullah ibn Dschahsch sträubte sie sich anfangs gegen diese Ehe mit der Begründung, dass sie aus edlem Hause stamme und Sayd in ihren Augen nur ein Diener war. Muhammad wies Zainab darauf hin, dass Sayd keineswegs ein Sklave sei, sondern ebenfalls aus edlem Hause stamme und zu einem bekannten arabischen Stamme gehöre. Doch vermochte der Gesandte den Widerstand Zainabs und ihres Bruders damit allein nicht aufzuheben.

Erst nachdem er eine Offenbarung speziell zu dieser Situation erhalten hatte, konnte er Zainab bint Dschahsch zum Umdenken bewegen. Die Offenbarung, die Zainab bint Dschahsch dazu veranlasste, sich nach langem Zögern dem Geist des Islam gemäß zu verhalten und in die Heirat mit Sayd einzuwilligen, ist die Sura 33, Aya 36:
„Und es ziemt sich nicht für einen überzeugten Mann und eine überzeugte Frau, wenn Allah und sein Gesandter eine Sache entschieden haben, dass sie in ihrer Angelegenheit eine Wahl haben sollten. Und wer Allah und seinem Gesandten nicht gehorcht, der geht wahrlich irre in offenkundigem Irrtum.“

Mit der Durchsetzung dieser Heirat zwischen Sayd und Zainab bint Dschahsch erreichte der Gesandte die Aufhebung der Rassenunterschiede, hier zunächst zwischen den verschiedenen arabischen Stämmen. Der Islam kennt keine Rassen- bzw. Abstammungsunterschiede. Alle Menschen sind durch die islamische Überzeugung und die Gebote des Qur’ans gleichgestellt.

Dennoch verlief die Ehe Sayds mit Zainab bint Dschahsch nicht wie erhofft. Denn Zainab bint Dschahsch vermochte es trotzdem nicht, ihr traditionelles Stammes- und Standesdenken zu überwinden. Sie fühlte sich Sayd weiterhin wegen ihrer Abstammung überlegen und kränkte ihn dadurch tief. Als Sayd sich dem Gesandten darüber beschwerte, riet ihm Muhammad ausdauernd und stark zu sein und forderte ihn auf, nachdem Sayd die Möglichkeit einer Scheidung erwähnte, er solle seine Frau bei sich behalten und sich nicht von ihr scheiden. (vgl. Sura 33, Aya 37: „…Behalte deine Frau für dich und fürchte Allah…“)[3]

Zu diesen schwerwiegenden Differenzen zwischen den Ehegatten trat im Laufe der Zeit, wie at-Tabariy berichtet, ein weiterer umstand dazu. Eines Tages kam der Gesandte zum Hause Sayds und fand dort Zainab bint Dschahsch allein vor. Erfreut beeilte sich Zainab bint Dschahsch, den Gesandten zu empfangen, doch hatte sie sich in der Eile mit ihrem Kleid nicht vollständig bedecken können.[4] Nach einem anderen Bericht at-Tabariys kam einst der Gesandte zum Hause Sayds, um nach ihm zu fragen. Als der Gesandte das Haus erreichte, bewegte sich der Haarvorhang, hinter dem Zainab lag, durch einen Windstoß des Gesandten. (ebenda) Nach beiden Berichten bot Zainab bint Dschahsch dem Gesandten an, in das Haus einzutreten, nachdem sie ihm gesagt hatte, dass Sayd nicht zu Hause wäre. Doch lehnte der Gesandte ab und entfernte sich, während er zu sich sprach: „Gepriesen sie Allah, der Erhabene, der die Herzen wandelte.“[5]

Zainab bint Dschahsch dachte über die Begegnung mit dem Gesandten nach, und als Sayd nach Hause kam, berichtete sie ihm sofort von dem Besuch des Gesandten. Sogleich fragte er sie: „Hast du ihm nicht angeboten einzutreten?“ Zainab bint Dschahsch antwortete ihm: „Doch, das habe ich getan. Der Gesandte lehnte es aber ab.“ Sayd fragte weiter: „Hast du ihn irgend etwas sagen hören?“ Zainab wiederholte ihm darauf die Worte, die der Gesandte zuvor geäußert hatte. (ebenda)


Scheidung Zainab bint Dschahschs

Nach dem gerade geschilderten Ereignis eilte Sayd sofort zum Gesandten und sagte ihm, er habe gehört, dass der Gesandte bei ihm gewesen war. Er sagte ihm weiterhin, dass er doch sein Haus hätte betreten sollen. In diesem Zusammenhang fragte Sayd: „Solle ich sie nicht doch verlassen?“ Der Gesandte fragte ihn darauf: „Was ist mit dir? Hat sie etwas gegen dich getan?“ Sayd erwiderte: „Nein, o du Gesandter Allahs, sie hat mir nichts angetan und ich habe nur Gutes von ihr erfahren; doch stellt sie sich wegen ihres Stammes über mich und hat Hoffärtigkeit, mit der sie mich durch ihre Zunge beleidigt.“

Trotzdem redete ihm der Gesandte erneut zu, seine Ehefrau zu behalten. Doch vermochte es Sayd nicht, noch mehr von ihr zu ertragen, und schied sich von ihr noch an diesem Tage.[5]

Diese Scheidung brachte Muhammad in Bedrängnis, weil er nicht wusste, was er jetzt tun sollte. Dabei ging ihm durch den Kopf, dass er seine Cousine Zainab bint Dschahsch verheiratet hatte und er in dieser neuen Situation daher weiter verpflichtet war, sie zu betreuen. Er dachte auch daran, sie zu heiraten, um für sie zu sorgen, denn er empfand eine tiefe Zuneigung zu ihr. Er verwarf den Gedanken an die Möglichkeit einer Heirat mit Zainab bint Dschahsch aber sofort wieder, weil dies gegen die damaligen Sitten der arabischen Gesellschaft verstieß. Es war damals streng verboten, die geschiedene Frau des Adoptivsohnes zu heiraten, weil man davon ausging, dass Söhne und Adoptivsöhne im Verwandtschaftsgrad gleich seien. Was würden die Leute sagen, wenn er die Frau seines Adoptivsohnes heiraten würde? Aus diesem Grund verbarg Muhammad seine wahren Gefühle gegenüber Zainab bint Dschahsch, um die islamische Gemeinschaft nicht in Verwirrung zu stürzen. Doch war sein Inneres dabei voller Zwiespalt.


Heirat Muhammads mit Zainab bint Dschahsch

Um das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Adoptivkindern und Adoptiveltern für die islamische Gemeinschaft klarzustellen und diese Problemstellung auch für die Zukunft zu lösen, wurde Muhammad ein neuer Qur’anvers hinabgesandt. Während der Gesandte bei ‘Aischa weilte, trat zu ihm der Engel Dschibril (Gabriel) und übermittelte ihm die Offenbarung 33/37, die lautet:

„Und (gedenke der Zeit) da du zu dem sprachst, dem Allah Gnade erwiesen hatte und dem (auch) du Grande erwiesen hattest: Behalte deine Frau für dich und fürchte Allah. Und verbargtes in deiner Seele, was Allah ans Licht bringen wollte, und fürchtest die Menschen, während Allah mehr verdient, dass du ihm fürchtest. Dann aber, als Sayd tat, was er mit ihr zu tun wünschte, verbanden Wir sie ehelich mit dir, damit für die Überzeugten keine Beunruhigung bestünde in Bezug auf die Frauen ihrer angenommen (Adoptiv-)Söhne, wenn sie ihren Wunsch ausgeführt haben. Allahs Ratschluss muss vollzogen werden.“

Adoptions-Neubestimmung

„Es trifft den Gesandten kein Vorwurf für das, was Allah ihm auferlegt hat. Das war Allahs Vorgehen gegen jene, die vordem hingingen – und Allahs Befehl ist ein unabänderlicher Beschluss…“ (33:38)
Nach diesem Qur’anvers erging das Gebot, dass ein Adoptivvater nach vollgezogener Scheidung seines Adoptivsohnes von dessen Frau diese heiraten darf, weil er nicht sein leiblicher Sohn ist. Diese Geschichte zeigt, dass der Gesandte Muhammad, wie andere Menschen auch, seinen Gefühlen und Emotionen unterworfen war, auch wenn er diese verbarg.

Beim Entschluss zu dieser Eheschließung spielte im Gegensatz zu allen anderen Ehen des Gesandten neben der menschlichen Seite, der persönlichen Zuneigung, vor allem die göttliche Offenbarung, d.h. die göttliche Erlaubnis für diese Ehe, eine entscheidende Rolle. An diesem Beispiel zeigt sich somit vor allem, dass Muhammad ein „Baschar“ d.h. ein Mensch war, der ebenso wie alle anderen Menschen die Schwächen und Stärken der Liebe empfand. Die menschlichen Motive dieser Ehe sind sogar von manchen islamischen Schriftstellern, unter ihnen beispielsweise von dem modernen, zeitgenössischen Autor Haikal, geleugnet worden. (ebenda) Dennoch ist man im Islam stolz darauf, dass der Gesandte Muhammad ein ganz normaler Mensch war, der trotzdem oder gerade deshalb von Gott auserwählt worden ist.[6]


Ehe

Nachdem die Erlaubnis bzw. göttliche Anweisung zum Abschluss dieser Ehe gekommen war, schickte der Gesandte einen Botschafter zu Zainab bint Dschahsch, der ihr diese frohe Nachricht überbringen sollte. Nach einem anderen Bericht übermittelte Sayd selbst Zainab bint Dschahsch diese Nachricht. Zainab bint Dschahsch freute sich so sehr darüber, dass sie alles stehen ließ und sich beeilte, Gott dafür zu danken, wobei sie sich im Gebet vertiefte. Über die Erlaubnis zur Heirat mit dem Gesandten war Zainab bint Dschahsch sehr glücklich und stolz. Die Hochzeit wurde mit einer großen Einladung gefeiert. Die Ehe Zainab bint Dschahschs mit Muhammad war glücklich und erfüllte sie mit Zufriedenheit, zumal sich ihr gesellschaftliches Ansehen durch diese Ehe erhöhte. Doch gestaltete sich das Verhältnis ‘Aischa und Zainab bint Dschahsch infolge der Eifersucht beider recht schwierig. ‘Aischa war besonders deshalb sehr eifersüchtig auf Zainab bint Dschahsch, weil diese den Gesandten infolge einer himmlischen Botschaft geheiratet hatte. Doch spielte auch eine Rolle, dass Zainab bint Dschahsch aus edlem Hause stammte und von großer Schönheit war.


Stellung Zainab bint Dschahschs zu den anderen Ehefrauen

Das Verhältnis Zainab bint Dschahschs zu ‘Aischa und den anderen Ehefrauen war ziemlich gespannt. Zainab bint Dschahsch selbst war in diesem Verhältnis nicht ganz unschuldig. So reizte sie beispielsweise ‘Aischa und die anderen Ehefrauen mit ihren Worten: „Ihr seid durch eure Verwandten zu der Ehe mit Muhammad gekommen, aber mich hat der Himmel mit ihm verheiratet.“[105] Selbst ‘Aischa räumte einmal ein, dass keine der anderen Ehefrauen des Gesandten ihr gleichgestellt war, mit der Ausnahme von Zainab bint Dschahsch. Außerdem sagte sie über Zainab bint Dschahsch: „Keine der Ehefrauen des Gesandten hat sich mit mir so auseinandergesetzt wie Zainab.“ (ebenda).

Um Zainab bint Dschahsch die Liebe des Gesandten zu entziehen, entwickelte ‘Aischa zusammen mit Hafsa und Sawda einen listigen Plan, der heute unter dem Titel „Geschichte des Maghafir“ in die Geschichte eingegangen ist. Sie einigten sich darauf, dass sie den Gesandten jedes Mal, wenn er ‘Aischa, Hafsa oder Sawda besuchte und dabei gerade von seinem Besuch bei Zainab bint Dschahsch gekommen war, fragen wollten, ob er Maghafir gegessen habe.

Maghafir ist ein Obst, das zwar gut schmeckt, aber sehr unangenehm riecht. Mit diesen ständigen Fragen erreichten sie schließlich, dass der Gesandte bei Zainab bint Dschahsch keinen Honig mehr aß, da er unangenehme Gerüche verabscheute. Diese Episode ist bereits ausführlich im vierten Kapitel, der Geschichte Hafsa bint ‘Umars – der vierten Mutter der Überzeugten, behandelt.

Der Konkurrenzkampf ging sogar so weit, dass ‘Aischa und Zainab bint Dschahsch auch ihre persönlichen Streitigkeiten dem Gesandten vortrugen, was ihn daraufhin veranlasste, sich einzumischen, um den häuslichen Frieden wiederherzustellen. Trotz dieser Spannung stand Zainab bint Dschahsch ‘Aischa bei dem sogenannten „Lügenskandal“ Mihnat al-Ifk zur Seite und verteidigte sie. Zainab war von großer Frömmigkeit und sehr eifrig in Überzeugung. ‘Aischa sprach über sie: „Ich kenne keine andere Frau, die besser in der Religion ist (d.h. welche die religiösen Gebote besser befolgt) als Zainab, und die so gottesfürchtig und wahrhaftig ist und sich so um ihre Blutsverwandten kümmert und zugleich so großzügig ist.“[7]


Stellung Zainab bint Dschahschs zu Muhammad

Charakterisiert wird Zainab bint Dschahsch durch die Worte des Gesandten selbst, die er über sie zu ‘Aischa und seinen anderen Ehefrauen sprach: „Die von euch, die mir am schnellsten (im Tod) nachfolgt, besitzt die längste Hand von euch.“ ‘Aischa berichtete, dass sie und die anderen Frauen vorher nicht verstanden hatte, was der Gesandte mit dem Ausdruck „längste Hand“ meinte. So strecken damals alle Frauen ihre Hände aus, um zu sehen, welche von ihnen die längste Hand besitze. Ihr Ziel war, zu erfahren, wer von ihnen als erste nach dem Gesandten sterben würde. Als Zainab bint Dschahsch als erste nach dem Gesandten starb, wusste sie, dass der Gesandte sie gemeint hatte. Mit dem o.g. Ausdruck charakterisierte er Zainab bint Dschahsch als die Großzügigste unter seinen Ehefrauen und die mit der weitreichendsten „Hand“, da sie am meisten gespendet hatte.

Die Großzügigkeit Zainab bint Dschahschs und ihr Verhalten der Armen gegenüber endete nicht mit dem Tod Muhammads. Beispielsweise schenkte sie in der Zeit, in der ‘Umar zum Kalifen gewählt worden war, und damit verpflichtet war, für die Frauen des Gesandten, die Mütter der Überzeugten, zu sorgen, alles, was sie von ihm erhielt, den Armen. Sie gab sogar das Totenhemd, das ihr ‘Umar kurz vor ihrem Tod zukommen ließ, weg, da sie bereits eines besaß. Zainab bint Dschahsch verstarb im Jahre 20 n.H. im Alter von 53 Jahren. Sie wurde mit den anderen Müttern der Überzeugten in al-Baqi‘ begraben. Zainab bint Dschahsch war ihrem Mann eine gute Ehefrau, ihrem Gott eine Überzeugte und den Überzeugten eine barmherzige Mutter.


Vorbildfunktion

Die Ehe zwischen Muhammad und Zainab bint Dschahsch vermittelt uns folgendes:
1. dass aussichtslose Ehen, bei denen kein Schlichtungsversuch mehr hilft, geschieden werden können – besser eine gelungene Scheidung, als eine misslungene Ehe!

2. dass Adoptionen nach heutigem Verständnis nicht gültig sind, da die Kinder immer darüber informiert sein müssen, woher sie tatsächlich kommen, ohne dabei das innige Verhältnis zwischen Kind und Pflegeeltern aufgeben zu müssen.

3. dass nahe verwandtschaftliche Banden bis zum Grad des Cousin-Cousinen-Verhältnisses als Heiratsverbindung möglich sind.


[1 - 14] Bint asch-Schati‘, S. 147 ff.

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