Islam sorgt für die Frau als Gattin
Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (30:21):
[Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf dass ihr Frieden bei ihnen finden möget; un Er hat Zuneigung und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt.]
Wir bemerken, dass es eines der größten Zeichen der Macht Allahs ist, für den Mann aus sich selbst Frauen zu erschaffen, um Zufriedenheit, Sesshaftigkeit und Befriedigung bei ihnen zu finden. Beide – Mann und Frau – erhalten Zufriedenheit, Befriedigung, Hilfe und Beistand voneinander und unterstützen sich gegenseitig.
Eine Frau ist einer der wichtigsten Grundpfeiler bei der Bildung der gesamten Gesellschaft. Sie bildet das Grundelement, auf dem das Heim eines Muslims aufgebaut wird. Der Islam gewährt ihr bestimmte Rechte und verlangt von ihr die Erfüllung bestimmter Pflichten, wie wir im folgenden Abschnitt zeigen werden.
Frauenrechte im islam: Islam Sorgt Für Die Frau Als Gattin
- Brautgabe
- Gerechtigkeit, Anständigkeit und Gleichheit
- Ausgaben
- Nächte verbringen und sexuelle Erfüllung
Die Brautgabe ist ein Recht jeder Braut bei ihrer Hochzeit. Es ist ein Geschenk, das durch die islamischen Lehren vorgeschrieben und genau bestimmt ist. Ein Heiratsvertrag ist ohne Brautgabe ungültig. Die Brautgabe kann nicht fallengelassen oder entzogen werden, selbst wenn die Braut zustimmt, bis der Ehevertrag vollständig ist. Die Frau, die in die Ehe einwilligt, besitzt die Freiheit, mit dem was sie besitzt zu machen, was sie möchte, wenn der Ehevertrag erfüllt ist. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:4):
[Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.]
Die Brautgabe ist ein Recht der Frau. Ein Ehemann darf nicht und hat keine Berechtigung, irgendetwas davon zurückzunehmen, wenn er sie scheiden lassen will und eine andere Ehe anstrebt. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:20-21):
[Und wenn ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent (als Brautgabe) gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wollt ihr es etwa in Verleumdung und offenbarer Sünde fortnehmen? Und wie könnt ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet, und sie mit euch einen festen Bund schlossen?]
Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:19) auch:
[Oh ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.]
Diese Ajat sichert die Rechte der Frau, wie Allah, der Allerhöchste, im Qur´an al-Karim darlegt.
Es ist verboten und ungesetzlich, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Wie wir bereits zuvor beschrieben haben, pflegten die Araber in der vorislamischen Zeit sogar die Frauen selbst mitzuvererben. Wenn ein Mann starb der Kinder hatte, die schon heiraten konnten, wurde die Witwe vom ältesten Sohn aus einer anderen Ehe geerbt. Oder der Erbe (der Sohn) konnte die Witwe seines verstorbenen Vaters einem anderen anbieten. Oder der Stiefsohn, d.h. der Erbe, pflegte der Witwe seines Vaters zu verbieten, einen anderen Mann zu heiraten. Diese Handlungsweise lies die Witwe wie einen Gegenstand in die Hände ihres Stiefsohnes oder des Erben fallen und erlaubte ihm, mit ihr zu tun, was er wollte.
Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim, dass es für einen Mann verboten ist, seine Frau so über alle Maßen zu misshandeln, dass es für sie eine Härte, Störung und Last ist. Wie beispielsweise sie beschimpfen, schlagen, ihren Besitz und ihr Kapital verschwenden oder ihr gar verbieten, aus dem Haus zu gehen, um sie zu zwingen, alles was sie besitzt, ihrem Mann als Lösegeld zu zahlen, um sie durch Scheidung zu entlassen. Islamische Gesetze und Lehren erlauben dem Ehemann allerdings jeder Frau Schwierigkeiten aufzuerlegen, die ein verdrehtes moralisches Benehmen zeigt, das für die gesamte Gesellschaft beschämend und schädlich ist und zum Verderb der Gesellschaft führen kann.
Zum Beispiel eine Frau, die Unzucht treibt oder Ehebruch begeht, darf streng behandelt werden, und der Mann darf ihre Brautgabe zurückverlangen, die er ihr bei der Hochzeit gab. Danach kann die Frau geschieden werden.
Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) befiehlt im Qur´an al-Karim, dass der Ehemann mit seiner Gattin ehrenhaft, freundlich und respektvoll zusammenleben soll. Ein Mann muss zu seiner Frau nette Dinge sagen und tun. Ein Mann muss bescheidene, saubere und anständige Kleidung tragen, wenn er zu Hause ist. Ein Mann muss eine gute Erscheinung haben, genau wie er es auch von seiner Frau zu Hause erwartet, denn er ist nur ein Mensch. Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Die vollkommensten Gläubigen in Glaubensdingen sind die, die das sittlichste Benehmen besitzen. Die besten von euch sind die, die am besten zu ihren Familien (Frauen) sind." (Dieser Hadith wird bei Tirmidhi berichtet.)
Es wird auch berichtet, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) immer angenehm, freundlich und besorgt zu allen war. Er spielte und scherzte nett und höflich mit seinen Familienmitgliedern. Es ist bekannt, dass er sehr gutmütig und lieb zu ihnen war. Imam Ahmad berichtete, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Alles, womit der Mann spielt und sich unterhält ist nichtig (d.h. vergeudete Zeit), außer drei (Dinge): Bogenschießen, sein Pferd trainieren und mit seiner Frau zu spielen und anständige Scherze zu machen. Diese drei Dinge sind von al-Haqq (d.h. das was wertvoll und erlaubt ist).
Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) war seinen Mitteln entsprechend großzügig zu seinen Familienangehörigen. Allahs Prophet ist auch sehr bekannt für sein angeregtes und dezentes Scherzen mit seiner Familie und das Spielen mit ihnen. ´Aíschah (radia-llahu ´anhum Allahs Wohlgefallen auf ihnen), die Mutter der Gläubigen, sagte einmal: "Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) machte ein Wettrennen mit mir und ich schlug ihn, bevor ich älter wurde und an Gewicht zunahm. Nachdem ich älter und schwerer geworden war, machte er wieder ein Wettrennen mit mir und er gewann. Daraufhin sagte Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) zu mir:
"Mein Gewinn gleicht deinen Gewinn aus." (Dieser Hadith wird bei Imam Ahmad berichtet.)
Es wird überliefert, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) nach dem ´Ischaa´Gebet und vor dem Schlafengehen für eine kurze Zeit im Haus bei seiner Familie zu sitzen pflegte, mit ihnen sprach, ihnen Gesellschaft leistete und Freundlichkeit zeigte. Ibn ´Abbas (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete: "Ich schlief eines Nachts im Haus von Maimunah (der Frau des Propheten) – als ihre Nacht war – um das Nachtgebet des Propheten zu sehen. Er (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sprach noch eine Zeit lang mit seiner Frau und schlief dann." (Dieser Hadith wird bei Muslim berichtet.)
Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (33:21):
[Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.]
Deshalb ist Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) das beste Vorbild für uns alle, die gläubigen Muslime. Muslime sollten dem Weg des Propheten Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) in allen ihren Angelegenheiten – privaten und öffentlichen – ihr ganzes Leben lang folgen.
Gerechtigkeit, Anständigkeit und Gleichheit:
Hier wird der Mann angesprochen, der mit mehr als einer Frau verheiratet ist. Ein Ehemann der in einer polygamen Ehe lebt, muss gemäß dem Islam fair und gerecht zu allen seinen Ehefrauen sein, und er muss sie gleich behandeln, was Essen, Kleidung und die Zeit, die er mit jeder einzelnen verbringt, angeht. Es wird überliefert, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Derjenige, der zwei Frauen hat und unter ihnen nicht Gerechtigkeit, Anstand und Gleichheit zeigt, wird am Tag der Auferstehung mit einer gelähmten Seite kommen." (Dieser Hadith wird bei Tirmidhi berichtet.)
Ein Ehemann muss genug von seinem Einkommen und Reichtum für seine Frau aufbringen. Es ist seine Pflicht, eine passende Wohnung zu sichern, die täglichen Bedürfnisse in Form von Essen, Kleidung und sonst was noch im Haus benötigt werden könnte, zur Verfügung zu stellen. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (65:7):
[Jeder soll aus seiner Fülle ausgeben, wenn er die Fülle hat; und der, dessen Mittel beschränkt sind, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.]
Hakiim bin Mu´awiyah al-Quraischiy berichtet, dass sein Vater sagte: "Ich fragte Allahs Propheten (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm): 'Welches ist das Recht von der Ehefrau über ihren Mann?' Er antwortete:
"Ihr Recht ist, dass du sie speist, wie du dich selber speist und kleidest, wie du dich selber kleidest; schlag sie nicht in ihr Gesicht, benutze keine abfällige Sprache und meide nicht ihr Bett (zum Schlafen), indem du irgendwo außerhalb des Hauses schläfst." (Dieser Hadith wird bei Ibn Hibban und Abu Dawud berichtet.)
Wenn es daher ein reicher Mann ablehnt, gemäß seinen Mitteln für seine Familie auszugeben und die Frau war in der Lage, einen Teil von seinem Besitz zu nehmen, auch ohne ihn davon zu informieren und darüber aufzuklären, so darf sie nur die Summe nehmen, die sie benötigt, um die essentiellen Bedürfnisse von sich und ihren Kindern ohne Verschwendung zu befriedigen. Diese Regel ist durch den Vorfall von Hind bint ´Utbah begründet, die einmal zum Propheten (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) kam und sich über ihren Ehemann, Abu Sufyan, beklagte: "Mein Ehemann ist geizig und er gibt nicht genug für mich und die Kinder." Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Nimm maßvoll, was für dich und deine Kinder ausreicht." (Dieser Hadith wurde bei Bukhary und Muslim berichtet.)
Wenn ein Ehemann in schwere finanzielle Belastung gerät und unfähig ist, die finanziellen Bedürfnisse seiner Familie zu erfüllen oder wenn er seine Frau eine beträchtliche Zeit verlassen hat, wodurch die Frau wegen der Abwesenheit verletzt wurde, ist die Frau berechtigt, durch gerichtliches Einschreiten die Ehe anullieren zu lassen. Dies ist durch den Hadith begründet, in dem Abu Hurairah (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) einmal über einen Ehemann befragt wurde, der nicht genügend Geld besitzt, um den Bedarf seiner Frau zu erfüllen, was sollte bei solch einer Ehe getan werden?
Der Gesandte Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: "Diese Ehe sollte durch die Trennung von Mann und Frau aufgehoben werden."
Der Islam drängt die Männer, ihre Frauen freundlich und mit einer sorgevollen und teilenden Art zu behandeln. Der Gesandte Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Die vollkommensten Gläubigen in Glaubensdingen sind die, die das sittlichste Benehmen besitzen. Die besten von euch sind die, die am besten zu ihren Familien (Frauen) sind" (Dieser Hadith wurde bei Tirmidhi berichtet)
Der Islam vergisst auch die seelischen und emotionalen Rechte der Frauen nicht. Es gibt noch viele Rechte, zusätzlich zu den materiellen Rechten der Frauen. Hier folgen einige dieser Rechte:
- Frauen müssen vom Mann, vor allem vor unsittlichen Menschen, beschützt werden. Sie dürfen keinen Orten des sittlichen Verfalls, Nachtklubs oder Ähnlichem ausgesetzt werden.
- Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (66:6):
[Oh ihr, die ihr glaubt, rettet euch vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, worüber strenge, gewaltige Engel gesetzt sind, die Allah nicht ungehorsam sind in dem, was Er ihnen befiehlt, und die alles vollbringen, was ihnen befohlen wird.]
- Frauen sollen nützliche Dinge für diese Welt und das Jenseits lernen. Alle ihre Geheimnisse müssen bewahrt und geschützt werden. Keine ihrer Unzulänglichkeiten dürfen irgendjemandem offenbart werden. Private Angelegenheiten der Frau dürfen weder öffentlich gemacht, noch als Gesprächsstoff selbst engsten Freunden mitgeteilt werden. Keine der intimen Aktivitäten zwischen dem Mann und seiner Gattin dürfen öffentlich oder im Geheimen irgendjemandem anvertraut werden, so nahe er ihnen auch stehen mag. Es wird berichet, dass Allahs Gesandter (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: "Einer der schlimmsten Menschen vor Allahs Angesicht ist am Tag der Auferstehung ein Ehemann, der private Dinge mit seiner Frau macht oder eine Frau, die dasselbe mit ihrem Ehemann macht, dann offenbart einer von ihnen diese privaten Dinge anderen."(Dieser Hadith wurde bei Muslim berichtet.)
Nächte verbringen und sexuelle Erfüllung:
Dieses Recht ist eines, das im Islam sehr betont wird. Der Ehemann ist durch das Islamische Recht verpflichtet, die sexuellen Rechte seiner Gattin zu erfüllen, die Befriedigung seiner Gattin sicherzustellen, sowie seine Gattin vor einer Verwicklung in schändliche Taten zu bewahren. Eine Gattin hat, wie jede andere Frau, ein starkes Bedürfnis nach einem großen Herzen, das sie liebt, für sie sorgt, ihre natürlichen und körperlichen Bedürfnisse erfüllt und ihre instinktiven Wünsche beachtet.
Tatsächlich verbietet der Islam dem Ehemann, sich durch völlige Hingabe, wie Gebete und Fasten, von der Erfüllung der Bedürfnisse, Wünsche und dem natürlichen Verlangen ihrer Partner zurückzuziehen. Salman al-Farisi (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) berichtete: "Ich ging, um meinen Bruder im Glauben, Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm), zu besuchen, und als ich ankam, wurde ich von seiner Gattin (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) begrüßt, die sehr einfache Hauskleidung trug.
Angesichts dessen fragte ich sie: 'Was ist los mit dir? Warum trägst du so einfache und schlichte Kleidung und nicht etwas Passenderes, um deinem Ehemann zu gefallen?' Sie sagte: 'Dein Bruder, Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm), besitzt, aus welchem Grund auch immer, kein Interesse an dieser Welt und ihren Angelegenheiten. Er verbringt seine Nächte im Gebet und die Tage fastend!' Dann kam Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm), hieß Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) willkommen und bot ihm etwas zu essen an. Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) fragte: 'Warum isst du nicht mit mir?' Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: 'Ich faste.' Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) sagte: 'Ich schwöre bei Allah, dass du dein Fasten brechen musst und mit mir isst.' Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) brach sein Fasten und aß mit Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm).
Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) verbrachte die Nacht bei Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm). Der letztere stand in der Nacht auf und betete einige Nachtgebete. Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) hielt ihn davon ab und sagte: 'Dein Körper hat bestimmte Rechte an dir; und deine Familie hat bestimmte Rechte an dir. Faste einige Tage und brich das Fasten an anderen, nähere dich deiner Gattin und erfülle ihre Bedürfnisse. Gewähre jeder Person das ihm zustehende Recht.' Kurz vor Sonnenaufgang erlaubte Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) aufzustehen und zu beten. Beide standen auf, verrichteten die Gebetswaschung und einige Gebete, dann machten sie sich auf zur Moschee, um Fağr zu beten. Nach dem Gebet mit Allahs Propheten (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) berichtete Abu Darda (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) dem Propheten (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm), was Salman (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm) gesagt und getan hatte. Der Prophet Allahs (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) bekräftigte:
"Salman hat die Wahrheit gesprochen." (Dieser Hadith wurde bei Bukhary berichtet.)
Es folgen noch ein paar andere Rechte, die eine Ehefrau im Islam genießt:
Ein Ehemann darf nicht länger als sechs Monate am Stück verreisen und von zu Hause abwesend sein. (Wenn seine Frau zustimmt, denn dies ist die Zeitspanne, die der Khalif des Gesandten Allahs, ´Umar bin al-Khattab (radia-llahu ´anhu. Allahs Wohlgefallen auf ihm), festgelegt hat, nachdem er seine Tochter Hafsa (radia-llahu ´anhum Allahs Wohlgefallen auf ihnen) darüber befragt hatte, wie lange eine Frau die Abwesenheit ihres Gatten geduldig ertragen kann). Diese Zeitspanne kann abhängig von den sexuellen Bedürfnissen der Frau länger oder kürzer sein. Eine Ehefrau kann aufgrund ihrer eigenen instinktiven Natur eine Abwesenheit ihres Gatten von mehr als sechs Monaten ertragen, oder sie kann auch schon vor Ablauf dieser Zeitspanne verlangen, dass er zurückkehrt.
Ein Ehemann darf diese Bitte seiner Frau nicht zurückweisen oder verneinen, es sei denn er hat eine sehr wichtige und legitime Entschuldigung dafür.
Ein Ehemann darf keine finanziellen Entscheidungen im Namen seiner Frau treffen und darf nicht in ihre Geldangelegenheiten eingreifen, ausser wenn sie ihm ihre Einwilligung dazu gibt. Der Ehemann hat kein Recht, ohne ihr Wissen und ihre Erlaubnis irgendetwas von ihrem Vermögen zu nehmen.
Ein Ehemann muss größere Entscheidungen über den Haushalt, die Kinder und andere gegenseitige Angelegenheiten mit seiner Gattin absprechen. Es ist nicht klug, die Meinung des Mannes allen Familienmitgliedern aufzuzwingen, ohne die Ansicht der Gattin anzuhören, solange ihre Meinung weise und richtig ist.
Allahs Prophet gab uns zu diesem Thema ein praktisches Beispiel: Am Tag des Abkommens (Der Friedensvertrag von Hudaibiya, ein bekannter Ort am Stadtrand von Makkah, wo Allahs Gesandter im 8. Jahr der Hiğrah einen Friedensvertrag mit den makkanischen Götzendienern schloss.) befahl der Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) seinen Gefährten, ihre Köpfe zu rasieren und ihren Ihram (d.h. Hağğ-/´Umrakleidung) abzulegen, aber sie waren langsam und beeilten sich nicht, seinen Befehl auszuführen. Umm Salamah (radia-llahu ´anhum Allahs Wohlgefallen auf ihnen), seine Frau, empfahl ihm, dass er selbst es tun solle, um dann vor seinen Gefährten hinauszugehen. Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) tat, wie seine Frau ihm geraten hatte und ging aus seinem Zelt. Als die Gefährten Allahs Propheten (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sahen, was er getan hatte, beeilten sich alle, seiner Tat nachzueifern.
Ein Ehemann muss vermeiden, jeden unschuldigen Fehler, der seiner Frau unterläuft, zu verfolgen und zu berechnen. Es wird berichtet, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Ein Ehemann sollte nicht spät in der Nacht von einer Reise zurück nach Hause kommen, ohne seine Ankunft (zuvor) anzukündigen." (Dieser Hadith wurde bei Bukhary und Muslim berichtet.)
Ein Ehemann könnte seine Gattin in unvorbereitetem Zustand, den er nicht mag, vorfinden, und dies könnte verursachen, dass er sie nicht mag.
Ein Ehemann muss nett, aufmerksam, teilend und fürsorglich zu seiner Frau sein. Er muss mit ihr ehrlich, anständig und geduldig umgehen und ihre menschliche Natur beachten. Frauen schätzen es, zärtlich geliebt zu werden und in Schutz genommen zu werden. Ein Ehemann muss seiner Gattin Zuneigung, Liebe, Verständnis, Sorge, Rücksicht und wirkliches Interesse entgegenbringen. Dies alles muss mit Worten und Taten ausgedrückt werden. Allah (Subhaanahu wa ta´ala. Er ist frei von Unvollkommenheit, der Allerhöchste) sagt im Qur´an al-Karim (4:19):
[Oh ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat.]
Es wird auch berichtet, dass Allahs Prophet (salla-llahu ´alaihi wa salam. Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
"Ein gläubiger Muslim darf nicht sagen, dass er seine gläubige Gattin nicht mag. Ein Ehemann kann einige Eigenschaften seiner Gattin nicht mögen, aber er wird sicherlich andere gern haben." (Dieser Hadith wurde bei Muslim berichtet.)
Von:
Abdurrahman Abdulkarim Aschiha