Das Fasten (Siyam)
Die vierte Glaubenspflicht der Muslime ist das Fasten im Monat Ramadan.
Fasten bedeutet, daß man sich von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergangder Befriedigung körperlicher Bedürfnisse enthält. Indem man dies tut, bezeugt man, daß Allahs Gesetze Vorrang vor unseren menschlichenTrieben haben. Dies - der Gehorsam Allah gegenüber, indem man eine von Ihm auferlegte Pflicht erfüllt - ist der eigentliche Zweck des Fastens. Daneben hat das Fasten vielfältigen Nutzen:
U.a. lehrt es Selbstbeherrschung, befreit aus der Abhängigkeit von der Macht der Gewohnheit und läßt den Menschen stattdessen anpassungsfähig in seinen Gewohnheiten werden. Es erweckt bei denen, die gewohnt sind, in Wohlstand und Überfluß zu leben, Verständnis und Mitgefühl für jene, für die Hunger und Durst alltäglich sind. Und es lehrt den Fastenden, daß seine Kraft nicht allein von warmen Mahlzeiten abhängt, sondern auch von durch seinen Glauben gewonnener innerer Stärke.
Es ist selbstverständlich, daß man sich während des Fastens bemüht, auch die anderenislamischen Normen besonders sorgfältig einzuhalten, und so lehrt das Fasten das Pflichtbewußtsein und die Geduld, die helfen, auch in der übrigen Zeit des Jahres das Leben
ganz auf die Unterwerfung unter den Willen Allahs auszurichten.
Nach Beendigung des Monats Ramadan feiert die islamische Welt das "Fest des Fastenbrechens" (‘Idu-l-fitr). Wer im Monat Ramadan aus bestimmten Gründen nicht zu fasten braucht, etwa wegen Krankheit oder weil er sich auf einer Reise befindet, muß die versäumten Tage später nachholen.
Die Quelle : " Die fünf Säulen des Islam "
von Abu-r-Rida’ Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul