Geldstrafe für Islam-Schmähung bestätigt
Wien - Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag das Urteil erster Instanz gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen ihres Vortrags an der FP-Parteiakademie voll inhaltlich bestätigt.
Sabaditsch-Wolff ist wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie sich in einem Islam-Seminar im Herbst 2009 abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte.
Am Wiener Straflandesgericht war Sabaditsch-Wolff im Februar wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt, vom Vorwurf der Verhetzung aber freigesprochen worden.
Dem Religionsstifter sei der "sachlich völlig ungerechtfertigte Vorwurf der Pädophilie" gemacht und somit "absolut unehrenhaftes Verhalten" vorgeworfen worden, das geeignet war, ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen.
Die Äußerungen seien "geeignet, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen" – und somit der Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren erfüllt, begründete Richterin Bettina Neubauer das Urteil erster Instanz…"
Quelle: Wiener Zeitung