Deutsches Gericht: Junge Muslima muss schwimmen
Ein muslimisches Mädchen möchte aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen. Die Zwölfjährige zieht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Die Richter weisen ihre Klage ab. Sie könne einen Burkini tragen.
Wie viele Agenturen berichteten, hat eine Muslima die gegen ihre Schule geklagt hatte, weil sie am Schwimmunterricht nicht teilnehmen wollte von dem Gericht erfahren müssen, dass sie dem Schwimmunterricht nicht fern bleiben dürfe.
Sie hatte mitgeteilt, dass sie sich schäme vor halbekleideten Jungen in ihrem Alter zu schwimmen.
Die 12-jährige Marrokanerin die in Frankfurt zur Schule geht, hatte sich geweigert am Sportunterricht teilzunehmen und mitgeteilt dafür schlechte Noten erhalten zu haben.
Das Gericht in Kassel hatte den Appel des Anwaltes der Muslima abgeschmettert, wonach das Mädchen nicht nur nicht unbekleidet vor Jungen treten dürfe, sondern allein das blose Ansehen von unbekleideten Männerkörpern beim Schwimmunterricht ein Problem darstellen würde.
Das Gericht hatte gegen den Willen des Mädchens entschieden, dass sie eine Burkini tragen könne, so wie bereits andere Mädchen an der Schule von diesem Gebrauch machten.
Was ist ein Burkini?
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Ein „Burkini“ ist ein Badeanzug für muslimische Frauen. Bis auf Gesicht, Hände und Füße sind alle Körperpartien bedeckt. Das Kunstwort setzt sich aus den Begriffen Burka und Bikini zusammen. Jeder Burkini hat auch eine integrierte Kopfbedeckung. |