Gericht verurteilt Beschneidung als Körperverletzung

Erstmals hat ein Gericht die Beschneidung aus religiösen Gründen als Straftat gewertet.

Das Landgericht Köln hat Beschneidung aus religiösen Gründen als Körperverletzung verurteilt. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD) in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf das der Zeitung vorliegende Urteil.

Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit könnten diesen Eingriff rechtfertigen, zitiert die FTD aus der Urteilsbegründung. Damit stellt laut dem Bericht erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe.

Jährlich werden nach Angaben der FTD in Deutschland mehrere Tausend jüdische und muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten. In anderen Staaten wie den Vereinigten Staaten von Amerika werde die Mehrheit der Jungen sogar unabhängig von der Religion beschnitten. Rund ein Viertel aller Männer sind weltweit beschnitten.

Urteil gibt Ärzten Rechtssicherheit

Über Jahrzehnte hätten Ärzte in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, heißt es. Bislang hätten sie sich darauf berufen können, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben. Nun falle diese Möglichkeit weg.

"Das Urteil ist für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben", sagte der Strafrechtler an der Universität Passau, Holm Putzke, der Zeitung. Das Gericht habe sich nicht von der Sorge abschrecken lassen, "als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden".

Religiöse Organisationen wollen zunächst die Begründung des Urteils abwarten, bevor sie weitere Schritte beraten und prüfen. Sie sehen ihr Recht auf freie Religionsausübung durch das Verbot beeinträchtigt.

Körperliche Unversehrtheit ist beeinträchtigt

Im Kölner Fall hatte ein muslimischer Arzt an einem vierjährigen Jungen auf Wunsch der Eltern eine Beschneidung vorgenommen. Zwei Tage später kam es zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme.

Die Staatsanwaltschaft erhielt Kenntnis davon und erhob Anklage gegen den Arzt. Nachdem das Amtsgericht den Eingriff für rechtens befand, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Landgericht wertete ihn jetzt als "schwere und irreversible Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit".

(kna/bar)

 

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